DIN 66399 in der Daten- und Aktenvernichtung

Aktenvernichtung - Datensicherheit gemäß DIN 66399

Nachdem die bis September 2012 gültige DIN 32757 zur Vernichtung von Datenträgern sehr unspezifisch formuliert war und viel Interpretationsspielraum ließ, war es an der Zeit, diese Norm zur Aktenvernichtung zu überarbeiten. Die DIN 32757 wurde durch die DIN 66399 ersetzt.

Zur klaren Klassifizierung und Definition der Vorgehensweise bei der Aktenvernichtung haben sich mehrere Interessensgruppen im DIN-Ausschuss zusammengefunden. So waren dort Maschinenhersteller, das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) und Aktenvernichtungsdienstleister vertreten.

Nach einigen Jahren der Ausarbeitung der neuen DIN-NORM wurde diese dann als DIN 66399 im Oktober 2012 veröffentlicht. Mittlerweile wurde die DIN 66399 unter dem Kürzel ISO 21964 zur internationalen Norm erhoben.

ROHPROG Aktenvernichtung DIn66399 Diagramm

Teil 1 und Teil 2 sind offizielle Normen. Die DIN 66399 Teil 3 (SPEC) ist eine Vornorm, die noch keinen offiziellen Norm-Status erhalten hat.

Definition der DIN 66399

Der nachfolgende Text orientiert sich an der DIN 66399-1:2012-10 und DIN 66399- 2:2012-10

DIN 66399 Teil 1 (Grundlagen und Begriffe)

Im Teil 1 der DIN 66399 (DIN 66399-1) werden Grundlagen beschrieben und Begriffe definiert, die im Weiteren verwendet werden.

1. Grundlagen

  • Jeder, der mit vertraulichen, personenbezogenen Daten umgeht, hat für eine datenschutzkonforme, sichere Vernichtung zu sorgen.
  • Datenkonform und sicher vernichtet bedeutet nach DIN 66399, dass Datenträger, die personenbezogene Daten enthalten, so zu vernichten sind, dass die Wiederherstellung der enthaltenen Informationen entweder unmöglich oder nur mit besonderem Aufwand (spezielle Hilfsmittel, Personal) machbar ist.
  • Es wird hierbei nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit der Informationen und der physikalischen Eigenschaften der Datenträger unterschieden und dementsprechend auch unterschiedliche Maßnahmen definiert.

2. Die wichtigsten Begriffe

  • Personenbezogene Daten:
    Angaben zu einer natürlichen Person.
  • Daten:
    Formalisierte Darstellung von Fakten, die von Menschen oder Maschinen interpretiert werden können.
  • Informationen:
    Daten mit einer Bedeutung.
  • Datenverarbeitung im Auftrag:
    Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Löschung von Daten durch beauftragte Dritte.
  • Datenträgervernichtung:
    Vorgang der Zerstörung von Datenträgern, wodurch die Wiederherstellung von Informationen erschwert oder unmöglich gemacht wird.
  • Sicherheitsstufe:
    Klassifizierung der Schwierigkeit zur Wiederherstellung von Daten nach definierten Zerstörungsverfahren.
  • Schutzbedarf:
    Schutzwürdigkeit der Daten. Der Schutzbedarf wird hierbei in normal, hoch und sehr hoch unterschieden.
  • Schutzklasse:
    Clustering des Schutzbedarfs von Informationen.
  • Verantwortliche Stelle:
    Jede Person oder Stelle, die Daten erhebt, verarbeitet, speichert und/oder nutzt.

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Ermittlung des Schutzbedarfs und Zuordnung der Schutzklasse

Um bei der Aktenvernichtung der Wirtschaftlichkeit und dem Schutzbedarf der Daten Rechnung zu tragen, werden die Daten in Schutzklassen eingeteilt. Dabei ist der Grad der Schutzbedürftigkeit bestimmend für die zur Wahl stehende Auswahl der Schutzklasse und Sicherheitsstufe.

Die Einstufung beinhaltet die organisatorischen Maßnahmen, die im Bereich der Aktenvernichtung zu erfüllen sind, um die entsprechenden Schutzklassen einzuhalten. Die Festlegung von Schutzbedarf, Schutzklassen, Sicherheitsstufen und die genauen organisatorischen Maßnahmen legt hierbei immer die „verantwortliche Stelle“ fest.

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Die Schutzklassen

Schutzklasse 1: (normaler Schutzbedarf für interne Daten)

  • Informationen, die von vornherein für größere Gruppen bestimmt sind.
  • Datenschutzverletzungen hätten begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen.
  • Bei Datenschutzverletzungen könnte der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung und in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt werden.

Schutzklasse 2 (Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten)

  • Informationen, die von vornherein für größere Gruppen bestimmt sind.
  • Datenschutzverletzungen hätten begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen.
  • Bei Datenschutzverletzungen könnte der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung und in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt werden.

Schutzklasse 3 (Sehr hoher Schutzbedarf für streng geheime Daten)

  • Informationen, die von vornherein für einen sehr kleinen, namentlich bekannten Personenkreis bestimmt wird.
  • Datenschutz-Verletzungen hätten existenzbedrohende Auswirkungen oder würde gegen Berufsgeheimnisse, Gesetze und Verträge verstoßen.

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Sicherheitsstufen

SicherheitsstufeWiederherstellung der Daten
1Allgemeine Daten – Wiederherstellung mit einfachem Aufwand
2Interne Daten – Wiederherstellung mit besonderem Aufwand
3Sensible Daten – Wiederherstellung mit erheblichem Aufwand
4Besonders sensible Daten – Wiederherstellung mit außergewöhnlichem Aufwand
5Geheim zu haltende Daten – Wiederherstellung mit nicht definierbarem Aufwand
6Geheime Hochsicherheits-Daten – Wiederherstellung aktuell technisch nicht möglich
7Top Secret Hochsicherheits-Daten – Wiederherstellung ausgeschlossen

Kombination von Schutzklassen und Sicherheitsstufen

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Kombinationen aus Schutzklassen und Sicherheitsstufen der DIN Ausschuss empfiehlt. Diese stellt dar, dass die Kombination einer sehr niedrigen Schutzklasse mit einer sehr hohen Sicherheitsstufe aus Sicht des DIN Ausschusses wenig Sinn macht – und umgekehrt. Die richtige Einstufung muss in jedem Falle immer der Datenbesitzer (verantwortliche Stelle) festlegen.

Zuordnung Schutzklassen und Sicherheitsstufen

Die Zuordnung der 3 Schutzklassen zu den Sicherheitsstufen kann mit folgender Tabelle vorgenommen werden, sollte jedoch pro Einzelfall in einer Risikoanalyse ermittelt werden.

Fallen Daten unterschiedlicher Schutzklassen an, so kann die Trennung in verschiedene Sicherheitsstufen und Schutzklassen an der Anfallstelle erfolgen. Ist dies nicht möglich, so müssen die Datenträger nach der höchsten Schutzklasse und Sicherheitsstufe vernichtet werden.

Zuordnung Schutzklassen /
Sicherheitsstufen
S1S2S3S4S5S6S7
Schutzklasse 1XXX
Schutzklasse 2XXX
Schutzklasse 3XXXXX

Sicherheitsstufenerhöhung

Nachdem das Vernichten von Akten in Großanlagen durch das Vermischen und Verpressen von großen Mengen unterschiedlicher Daten eine deutliche Sicherheitserhöhung mit sich bringt, ermöglicht die DIN in solchen Fällen bei gleichbleibender Partikelgröße eine Sicherheitsstufenerhöhung.

Eine Sicherheitsstufenerhöhung kann nur bei Informationsdarstellung in Originalgröße und nur um einen Schritt und maximal bis zur Sicherheitsstufe 4 erfolgen. Durch die Größe und Konfiguration der Anlage sowie der sehr großen verarbeiteten Menge, kann ROHPROG dieses Kriterium erfüllen.

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DIN 66399 Teil 2: (Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern)

Im Teil 2 werden die Anforderungen an Maschinen zur Aktenvernichtung festgelegt, um eine sichere Vernichtung von Datenträgern sicherzustellen.

Die DIN 66399 Teil 2 (DIN 66399-2) differenziert erstmalig die Materialarten:

PInformationsdarstellung in Originalgröße (Papier, Film, Druckform, …)
FInformationsdarstellung verkleinert (Microfilm/Folie, …)
OInformationsdarstellung auf optischen Datenträgern (CD/DVD, …)
TInformationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern (Diskette, ID-Karte, Magnetbandkassette, …)
HInformationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischen Datenträgern (Festplatte)
EInformationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern (Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatte, mobile Kommunikationsmittel, …)

Jeder Datenbesitzer ist damit angehalten, seine Datenträger nach den Materialarten getrennt zu halten. Nachdem diese Materialarten sehr unterschiedliche Speicherdichten haben, sind auch die zu erzeugenden Partikelgrößen, um einen gewissen Sicherheitslevel zu erreichen, unterschiedlich zu sehen.

Nimmt man die PFOTHE-Darstellung unterschiedlicher Materialarten zusammen, so ist das Gemisch nach einer Sicherheitsstufe einer Materialart zu spezifizieren. Hierdurch wird die definierte Teilchengröße für alle im Gemisch enthaltenden Materialien definiert.

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Die sieben Sicherheitsstufen je Materialart

Die DIN 66399 Teil 2 definiert sieben unterschiedliche Sicherheitsstufen. Für jede Sicherheitsstufe ist, je nach Material, eine maximale Partikelgröße definiert.

Maximal 10 Masse-Prozent der Partikel dürfen hierbei die Grenze überschreiten, jedoch maximal bis zu den definierten Maximalgrößen (siehe Tabelle). Darüber hinaus darf es keine größeren Partikel geben.

Sicherheitsstufe

maximale Partikelgröße (Regel)
in mm²
maximale Partikelgröße bei max. 10%
in mm²
Materialart: P
P120003800
P28002000
P3320800
P4160450
P53090
P61030
P750
Sicherheitsstufe

maximale Partikelgröße (Regel)
in mm²
maximale Partikelgröße bei max. 10%
in mm²
Materialart: F
F1160480
F23090
F31030
F42,57,5
F513
F60,51,5
F70,20
Sicherheitsstufe

maximale Partikelgröße (Regel)
in mm²
maximale Partikelgröße bei max. 10%
in mm²
Materialart: O
O120003800
O28002000
O3160480
O43090
O51030
O6515
O70,20,5
Sicherheitsstufe

maximale Partikelgröße (Regel)
in mm²
maximale Partikelgröße bei max. 10%
in mm²
Materialart: T
T1
T220003800
T3320800
T4160480
T53090
T61030
T72,57,5
Sicherheitsstufe

maximale Partikelgröße (Regel)
in mm²
maximale Partikelgröße bei max. 10%
in mm²
Materialart: H
H1
H2
H3
H420003800
H53520800
H61030
H7515
Sicherheitsstufe

maximale Partikelgröße (Regel)
in mm²
maximale Partikelgröße bei max. 10%
in mm²
Materialart: E
E1
E2
E3160480
E43090
E51030
E6130
E70,51,5

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DIN 66399 SPEC Teil 3: (Prozess der Datenträgervernichtung)

Der Teil 3 der DIN 66399 (DIN 66399-3) ist noch eine “Vor-Norm” (SPEC), demnach noch keine vollumfänglich gültige DIN Norm. Trotzdem wird sie im gewerblichen Umfeld oft bereits wie eine Norm behandeln.

Die Vernichtung von Datenträgern ist als ein Gesamtprozess zu verstehen, der in seinen einzelnen Prozessabschnitten zu untersuchen, sicher zu gestalten und umzusetzen ist. Bis zur abschließenden Vernichtung der Datenträger ist die verantwortliche Stelle verantwortlich. Wenn die vereinbarte Sicherheitsstufe erreicht wurde, gelten die Daten als gelöscht.

Üblicherweise läuft der Gesamtprozess arbeitsteilig zwischen der verantwortlichen Stelle und externen Dienstleistern ab. Hierbei ist die Aufgabenabgrenzung genauer zu betrachten und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu definieren.

Es gibt 3 unterschiedliche Prozessvarianten:

Variante 1: Datenträgervernichtung durch die verantwortliche Stelle selbst
Variante 2: Datenträgervernichtung durch Dienstleister vor Ort
Variante 3: Datenträgervernichtung extern durch Dienstleister

Ermittlung der Risikostruktur

Bei Anwendung einer Prozessvariante ist im Vorfeld zu überprüfen, ob die technischen und organisatorischen Anforderungen der entsprechenden Schutzklasse und Sicherheitsstufe erfüllt werden.
Bei der Definition der Schutzklasse und der Sicherheitsstufe durch die verantwortliche Stelle sind folgende Fragen zu beantworten:

  • Welche Informationen sind in welche Schutzklassen zu klassifizieren?
  • Welche Sicherheitsstufe soll angesetzt werden?
  • Welche der 3 Varianten soll und kann man wählen?
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Gesamtprozess sind zu definieren?

Prozesskriterien

Die DIN SPEC 66399 Teil 3 definiert Kriterien für alle Varianten der Datenträgervernichtung. Nach diesen Kriterien wird der Prozess in unterschiedliche Schutzklassen (1-3) eingeteilt. Die Kriterien der Variante 3 entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Prozessabschnitt Kriterium Erfüllung des Kriteriums für die Schutzklasse
1 2 3
Organisation Festlegung der Sicherheitsstufen. x x x
Regelmäßige Probeentnahme ist zu kontrollieren. x x
Vernichtung Einsatz passender Maschinen zur Vernichtung. x x x
 Personal Verpflichtung auf das Datengeheimnis. x x x
Begleitung von Besuchern und Anlieferern. x x x
Besucherausweis notwendig. x x x
 Organisation
(verantw. Stelle)
Technische und organisatorische Maßnahmen sind kundenseitig zu definieren. x x x
 Organisation
(Dienstleister)
Technische und organisatorische Maßnahmen für die Vernichtungseinrichtung sind zu definieren. x x x
Maschinenzertifikat x x x
Notfallkonzept x x
Möglichkeit zur Überwachung der Vernichtung. x x
Prozessabschnitt Kriterium Erfüllung des Kriteriums für die Schutzklasse
1 2 3
Sammlung / Lagern / Transport geschlossene und verschlossene Sicherheitsbehälter x x
Übernahmeprotokoll  x x x
geschlossener Bereich – kein Zugriff auf Daten x x
Bei Vermischung, Verwendung der jeweils höchsten Stufe. x x
Die Lagerung und Entleerung der Sicherheitsbehälter im geschlossenen und überwachten Bereich x x
Einbruchmeldeanlage x x
Transport Fahrzeuge mit geschlossenem und verschlossenem Aufbau. x x
passives GPS-Ortungssystem x x
 Vernichtung Grundsätzlich kein Zugriff auf die zu vernichtenden Datenträger. x
Videoüberwachung x
Probeentnahme möglich x
taggleiche Vernichtung x
Sicherheitszone x x x
Betriebsgebäude mit massiver Bauausführung. x x
Schleuse x x
optische oder akustische Meldeeinrichtung an Türen/Toren x x
automatische Meldung an den örtlichen Sicherheitsbeauftragten. x
Videoüberwachung x x
Redundanz der Maschinen. x

Zertifizierung nach DIN 66399

Nachdem die DIN sehr spezifisch definiert, welche Voraussetzungen in einem Unternehmen vorhanden sein müssen um entsprechende Schutzklassen und Sicherheitsstufen gewährleisten zu können, können entsprechende Zertifizierungsstellen eine Zertifizierung des jeweiligen Betriebes vornehmen und die Einhaltung der unterschiedlichen Punkte bestätigen.

Die Zertifikate der ROHPROG GmbH finden Sie hier.

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Häufig gestellte Fragen zur DIN 66399

Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung eines Arbeitsausschusses im DIN Deutsches Institut für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird. (Quelle: Wikipedia) Die Norm, welche für die Akten- und Datenträgervernichtung eine große Rolle spielt, ist die DIN 66399.

Um die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) in einem ausreichenden und umfänglichen Maße allgemein zu formulieren, hat sich der DIN-Ausschuss mehrere Jahre mit diesem Thema beschäftigt. Im DIN-Ausschuss waren Maschinenhersteller, das BSI (Bundesamt für Sicherheit in er Informationstechnologie) und Aktenvernichtungsdienstleister vertreten. Nach der Ausarbeitung wurde diese dann als DIN 66399 im Oktober 2012 veröffentlicht. Teil 1 und Teil 2 sind offizielle Normen. Die DIN 66399 Teil 3 (SPEC) ist eine Vor-Norm, die noch keinen offiziellen Status hat. Die DIN 66399 hat damit weder Gesetzescharakter noch ist sie verpflichtend anzuwenden. Die DIN 66399 ist aber eine saubere Definition innerhalb des Themas Aktenvernichtung und kann damit eine sehr gute Grundlage für eine vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit darstellen. Auch der Teil 3 – obwohl noch keine richtige Norm – wird im geschäftlichen Verkehr bereits eingesetzt. Die DIN 66399 wird heute als “Stand der Technik” im Bereich der Aktenvernichtung betrachtet.

Im Teil 1 der DIN 66399 werden die Grundlagen und relevanten Begriffe definiert. Weiterführende Infos zum „Teil 1 der DIN 66399“ erhalten Sie im oberen Teil dieser Seite.

Im Teil 2 der DIN 66399 werden die Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern definiert. Weiterführende Infos zur „DIN 66399 – Teil 2“ erhalten Sie im oberen Teil dieser Seite.

Im Teil 3 der DIN 66399 wird der Prozess der Datenträgervernichtung definiert. Der Teil 3 ist eine SPEC und damit eine Vornorm, wird aber im gewerblichen Umfeld bereits wie eine DIN-Norm verwendet. Der ausführliche Text zur „DIN 66399 – Teil 3“ im oberen Teil dieser Seite wird Sie sicher weiter bei dieser Frage unterstützen.

Nachdem in der DIN 66399 die notwendigen Voraussetzungen zur Erlangung von verschiedenen Sicherheitsstufen und Schutzklassen klar definiert sind kann eine Zertifizierung nach diesen Kriterien erfolgen. Zertifikate sind gem. DIN 66399 auf maximal 3 Jahre zu begrenzen.

Die DIN 66399 Teil 2 (DIN 66399-2) differenziert erstmalig die Materialarten und teilt sie in ein System ein, welches als PFOTHE bezeichnet wird. Beispiele für diese Materialarten sind Informationsdarstellungen auf Papier oder auch auf verschiedenen optischen, magnetischen oder elektronischen Datenträgern. Um als Datenbesitzer genau zu wissen, wo die eigenen Datenträger (Papier, Festplatten, Speichersticks, usw.) einzuordnen sind und mit welchem Aufwand diese vernichtet werden müssen, um ein gewisses Sicherheitslevel zu erreichen, erhalten auf dieser Seite die entsprechenden Informationen

“Eigenschaft von Daten und Informationen, welche unter Berücksichtigung der bei der Verletzung der Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit zu erwartenden Schäden die Notwendigkeit beschreibt, diese Daten und Informationen vor einer Verletzung dieser Grundwerte zu bewahren.“ Der Schutzbedarf wird hierbei in normal, hoch und sehr hoch unterschieden.

Die Schutzklasse ist eine Klassifizierung des Schutzbedarfes von Daten.

Klassifizierung des Aufwandes zur Wiederherstellung von Informationen.

In stationären Aktenvernichtungsanlagen werden gleichzeitig sehr große Mengen an Akten vernichtet. Hierbei wird durch das Vermischen und Verpressen der geschredderten Akten eine deutliche Sicherheitsstufenerhöhung erzielt. Die DIN 66399 ermöglicht in solchen Fällen eine Sicherheitsstufenerhöhung bei gleichbleibender Partikelgröße. Eine Sicherheitsstufenerhöhung kann nur bei Dokumenten in Originalgröße um einen Schritt und maximal bis zur Sicherheitsstufe 4 erfolgen. Im oberen Teil dieser Seite erhalten Sie weitere Infos rund um die DIN 66399 und deren Anwendung.

Ist der Datenbesitzer, der für sich selbst oder andere Daten erhebt, verarbeitet, nutzt oder durch andere verarbeiten lässt. In der DS-GVO ist die “verantwortliche Stelle” als “Verantwortlicher” bezeichnet. Hier erfahren Sie alles über die EU-Datenschutzgrundverordnung und die DIN 66399.

Die DIN 32757 war die alte Norm zur Vernichtung von Datenträgern. Diese wurde im Oktober 2012 von der neuen DIN 66399 abgelöst. Hier gab es einige Änderungen, zum Beispiel die Einführung der drei Schutzklassen und die Erweiterung der sieben Sicherheitsstufen.

Mit der ISO-IEC-DIS 21964 wurde die deutsche DIN 66399 zur internationalen Norm erhoben. Hierin wird die Vernichtung von Datenträgern spezifiziert. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zur DIN 66399 und deren Anwendung in der professionellen Aktenvernichtung.

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